Tiere
Tierhaftpflichtversicherung
Tierhalter sind für ihre Tiere verantwortlich, das bedeutet, dass für Schäden, die sein Tier anrichtet, der Tierhalter haftet, ohne dass ein eigenes Verschulden vorliegt. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus § 833 BGB, so dass sich der Tierhalter durch eine Tierhaftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritte absichern kann.
Auch können Tiere erkranken, so dass eine tierärztliche Behandlung erforderlich wird. Die Behandlungskosten hat der Tierhalter zu tragen, das kann teuer werden und auch durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden.