Auto & Haftpflicht
Kfz-/Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer und seine Familie vor Forderungen Dritter im vereinbarten Rahmen. Sie ist nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, so dass die Höhe der Versicherungssummen für den Einzelnen individuell abgestimmt wird. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine für zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Fahrzeuges entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Fahrzeuges des Versicherten die Schuld trägt.
Reperaturkostenversicherung
Eine Reparaturkostenversicherung zahlt - im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung - ohne dass ein Unfall passiert ist.
Haftpflicht für Vereinsvorstände und leitende Angestellte
Um die als Vorstände tätigen - überwiegend ehrenamtlichen Personen - und die Vereine oder gemeinnützigen Organisationen vor finanziellen Schäden zu schützen, bedarf es einer Vermögenshaftpflichtversicherung (§ 31 BGB), um durch Fehler, die selbst bei größter Sachkunde unterlaufen und zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen können, abgesichert zu sein.